Was ist Hippotherapie?

Unter HIPPOTHERAPIE versteht man eine spezielle physiotherapeutische Maßnahme, die bei behinderten und kranken Personen das Pferd und dessen dreidimensionale Rückenbewegung unter medizinischen Gesichtspunkten einsetzt. Der direkt auf dem warmen, bewegten Rücken sitzende Mensch muss ständig aktiv auf diese Bewegungen reagieren.
Die Therapeutin/der Therapeut achtet besonders auf die Stellung und Mobilität des Beckens, des Rumpfes und der Extremitäten. Durch diese rhythmischen, sich ständig wiederholenden Bewegungen wird der Muskeltonus (Spannungszustand der Muskulatur) günstig beeinflußt. Keine andere physiotherapeutische Behandlung bietet die Möglichkeit, sich in aufrechter Haltung mit fremden Beinen durch den Raum bewegen zu können! So können Bewegungsabläufe gelernt und geübt werden, Gleichgewicht, Koordination, Atmung und natürlich die gesamte Sensorik und Psyche werden in der HIPPOTHERAPIE angesprochen.

Unser Angebot

HIPPOTHERAPIE darf ausschließlich durch Physiotherapeuten mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchgeführt werden!

Wer braucht HIPPOTHERAPIE?

Kinder (unabhängig von der Körpergrösse, zirka ab 4 Jahren) und Erwachsene mit:

Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems | zum Beispiel: Cerebralparese, zentrale Hypotonie, Multiple Sklerose, Myelomeningocele, Zustand nach Schlaganfall und Schädelhirntrauma, Querschnittlähmung, Spina bifida, Rückenmarkserkrankung, minimale cerebral Dysfunktion, minimale Cerebralparese

Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates | zum Beispiel: Bandscheibenproblem, Hüfterkrankung, Skoliose, Haltungsschwäche, Muskuläre Dysbalance, Zustand nach Amputation.

Muskel- und Stoffwechselerkrankungen

Syndrome, Chromosomenanomalien

Wie erhalte ich Hippotherapie?
  • - Eine Vorordnung durch einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder für Kinder- u. Jugendheilkunde oder eine entsprechende Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt.
  • - Antrag auf Gewährung einer Leistung für Hippotherapie nach dem Gleichbehandlungsgesetz auf der Wohnsitzgemeinde.
  • - Die Gemeinde schickt den Antrag dann auf die Bezirkshauptmannschaft, wo dann die weiteren Schritte eingeleitet werden.
  • - Wenn Sie Anspruch auf eine Leistung nach dem Gleichbehandlungsgesetz haben, wird Ihnen eine bescheidmäßige Bewillung durch die Bezirksverwaltungsbehörde für maximal 40 Hippotherapieeinheiten à 30 Minuten pro Jahr erteilt.
  • - Bei positiven Bescheid teilen sich Land und Sozialversicherungsträger (OÖGKK, SVA, BVA, SVB,....) die Kosten der Therapie, ein geringer Selbstbehalt vom Landanteil von derzeit € 3,11 bleibt für den Patienten selbst zu bezahlen.
  • Bühübl Hotline (+43) 0664 636 5828

    • Andrea & Jürgen Enzenhofer
    • Reith 4, 4113 St. Martin im Mühlkreis